Das Hünefeldsche Burgmannslehen

Später kam noch der mit dem Burgmannslehen auf Reckenberg verbundene Steinwerkskamp1 hinzu. Diese Burglehen waren in der Regel mit einem wehrhaften Wohnturm ausgestattet, dem sogennannten Steinwerk. Unter einem Kamp muß man dagegen eine eingefriedete bäuerliche Nutzfläche mit darauf liegendem Wohngebäude verstehen. Es ist unklar, ob die Belehnung mit dem Burglehen zu jener Zeit in erster Linie ein Geldgeschäft darstellte oder wie in früherer Zeit mit dem Burgmannsdienst verknüpft war2. Die Lehngüter jedenfalls lagen in einem geschlossenen Komplex vor dem Langenbrücker Tor, zwischen Ems und der Straße nach Rheda. Dazu gehörte ein Wallgarten, der Vehlenberg, und die Steinwerkskämpe, deren Größe mit drei Maltersaat beziffert wird, dazu noch eine Wiese bis an die Ufer der Ems und das Fischereirecht auf der Ems.3 Die erste Belehnung ist 1350 verzeichnet. 1512 Wurde Konrad Busse genannt Pagendarm belehnt, ein Enkel des oben genannten Cord. 1534 und 1561 wird dessen Sohn Johann mit dem Burglehen zum Reckenberg, dem Vehlenberg, Steinwerkskamp Wiese und Fischerei belehnt Das Lehen ging auch noch an dessen Sohn Johann und Enkel Konrad Pagendarm über, der 1590 und 1600 als Lehnträger aufgeführt wird. Das Gut wurde 1612 an die verwandten Wippermanns verkauft. Über die Familie Meinders ging es an die Forkenbecks, sodaß es später auch unter der Bezeichnung Forkenbeck´sches Lehen geführt wird.

 

Die Burg Reckenberg mit der Stadt Wiedenbrück abgebildet auf der Rückseite einer Medaille zum Gedenken an die Rückeroberung der Stadt von dänischer Besatzung


1. Ein Burgmannslehen der Burg Reckenberg mit dem 1350 zunächst Bernhard v. Hünefeld belehnt war.Im 18. Jahrhundert dann Forkenbeck´sches Lehen genannt. Nach König, Joseph, Das Fürstbischöflich-Osnabrückische Amt Reckenberg, in seiner territorialen Entwicklung und inneren Gestaltung, Dissertation, Münster, 1939, S.211 lagen die 2 Steinwerkskämpe außerhalb der Stadt am Langenbrücker Tor. Nach Flaskamp Funde und Forschungen S. 57 jedoch bezieht sich der Ausdruck Steinwerkskamp auf die Langen´sche domus lapidea, d.h. einen innerstädtischen Hof am Marktplatz. Dies steht allerdings im Widerspruch zu von Bruch, Rudolf, Die Rittersitze des Fürstentums Osnabrück , Osnabrück , 1930 , S. 389 der darin den Langen'schen Burgmannshof sieht, der von den v.Düvel an die v. Langen durch Erbschaft 1461 überging.

2. König, Joseph, Das Fürstbischöflich-Osnabrückische Amt Reckenberg, in seiner territorialen Entwicklung und inneren Gestaltung, Dissertation, Münster, 1939S.239 führt die Busse genannt. Pagendarm nicht unter den Reckenberger Burgmannen, obwohl er die Belehnungen verzeichnet. Eventuell wurde zu dieser Zeit die Verteidigung der Burg und Stadt durch Söldner übernommen

3. Wiedenbrücker Rentgutkarte von 1766, Grundstücke l,m,n und o